Wissenswertes zu Rezepten und Behandlungen


Heilmittel:

Der behandlende Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose eine Therapie wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage oder eine bestimmte Heilmittelkombination, z.B. Krankengymnastik und Wärmebehandlung. Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist. Eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden

Spätester Behandlungsbeginn:

Die erste Behandlung nach Rezeptausstellung muss spätestens innerhalb von 28 Tagen stattfinden, bei dem Vermerk "Dringlicher Behandlungsbedarf" bereits innerhalb von 14 Tagen.

Zuzahlungen:

Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von den gesetzlich Krankenversicherten einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,- € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrages. Dieser Betrag ist spätestens beim 2. Behandlungstermin in der Praxis zu bezahlen. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden, sie ist in jedem Fall zu bezahlen.

Kurzfristige Terminabsagen:

Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, so dass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen. Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Gemäß der Regelung im §615 BGB müssen wir Ihnen daher einen Ausfalltermin in diesem Fall in Rechnung stellen. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen, dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet.

Behandlungsunterbrechung:

Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.
Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der Therapeut wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können, kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden. Die Behandlungen müssen aber in jedem Fall innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (i.d.R. 3 Monate nach Rezeptdatum).

Wellness- und Privatbehandlungen:

Wir führen in unserer Praxis neben den Behandlungen, die vom Arzt verordnet werden müssen, auch sogenannte Wellnessbehandlungen durch. Dies sind Angebote unserer Praxis, die Sie ohne ärztliche Verordnung auf Privatzahlerbasis bei uns buchen können (wie z.B. Massagen, Wärmeanwendungen). 
Alle Behandlungen, die einer ärztlichen Verordnung bedürfen, können laut Gesetz nur bei Vorlage einer solchen Verordnung durchgeführt werden, dies gilt sowohl für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen als auch für Privatpatienten. Sollte es aufgrund der Vorgaben im Heilmittelkatalog oder anderer Umstände nicht möglich sein, dass ihr Arzt Ihnen ein Rezept über die gesetzliche Krankenkasse ausstellt, ist auch eine Behandlung über Privatrezept für gesetzlich Versicherte möglich. Die Kosten der Behandlung sind dann aber nicht über die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig und müssen vom Patienten komplett getragen werden.