Physiotherapie

Ihre Gesundheit und Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.
Daher lernen Sie uns und unsere Praxis zunächst bei einem Begrüßungstermin kennen (Ausnahme: Akutbehandlungen).

Sie erhalten bis zum ersten Behandlungstermin die Möglichkeit eine Therapievorbereitung in unserem Kraft- und Beweglichkeitsbereich durchzuführen.

Anschließend starten Sie ihre ärztlich verordnete Therapie bei einem unserer fachlich kompetenten Physiotherapeuten. Um Ihren Therapieerfolg langfristig zu erhalten und Ihre Ziele zu erreichen, starten Sie anschließend Ihr individuelles Training in unserem Kraft- und Beweglichkeitsbereich.

Heilung bedeutet, dass der Mensch erfährt, was ihn trägt, wenn alles andere aufhört, ihn zu tragen

Wolfram von Eschenbach

Physiotherapeutische Behandlungsfelder

Orthopädische Indikationen

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z.B.

KIEFERBESCHWERDEN / CMD


SCHULTERSCHMERZEN

RÜCKENSCHMERZEN


TENNISARM / GOLFARM

FINGERARTHROSE / RHIZARTHROSE

RÜCKENSCHMERZEN (HALS-, BRUST- UND LENDENWIRBELSÄULE)

BANDSCHEIBENVORFALL 


ARTHROSE DER WIRBELSÄULE

HÜFTARTHROSE


KNIEARTHROSE


MENISKUSSCHÄDEN

SPORTVERLETZUNGEN

Chirurgische Indikationen

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z.B.

SEHNENABRISS


SCHULTER TEP

HÜFT TEP

KNIE TEP

KREUZBANDRISS

SPRUNGGELENK-OP

Neurologische Indikationen

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z.B.
PARKINSON


SCHLAGANFALL

AMYOTROPHER LATERALSKLEROSE (ALS)

MULTIPLER SKLEROSE (MS)

Besondere Behandlungsfelder

Privatzahlerleistungen

Privatzahlerleistungen FREY Bewegen

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  • Alle physiotherapeutischen Leistungen mit Privatrezept
  • Geräteunterstützte Therapievorbereitung: kostenlos mit ärztl. Verordnung zur Physiotherapie
  • Aufbuchung TherapiePlus (mehr Behandlungszeit - nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung zur Physiotherapie)
  • Gerätegestütztes Kraft- und Beweglichkeitstraining: ab 59,- € pro Monat (zzgl. Einweisungsgebühr und Transponderarmband)
  • Body Balance Pilates: Gruppentraining 8x60min, als Kursblock buchbar
  • Nordic Walking: Laufgruppe einmal wöchentlich mit geschultem Trainer, Einstieg jederzeit möglich


Privatzahlerleistungen FREY Sein

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  • Yogakurse (Gruppentraining, als Kursblock buchbar): Entspannungsyoga, Yin-Yoga
  • Entspannungs- und Meditationstraining (Einzelcoaching) 
  • Hypnose 
  • Klangmassage
  • Entspannter Nacken - Freier Kopf (Kombination aus Klassischer Massage und entstauenden Griffen - 15 Minuten) 
  • Klassische Rückenmassage (15 Minuten), optional plus Wärmeanwendung
  • Schröpfen
  • Kinesiotaping 

Wissenswertes zu Rezepten und Behandlungen


Heilmittel:

Der behandlende Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose eine Therapie wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage oder eine bestimmte Heilmittelkombination, z.B. Krankengymnastik und Wärmebehandlung. Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist. Eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden

Spätester Behandlungsbeginn:

Die erste Behandlung nach Rezeptausstellung muss spätestens innerhalb von 28 Tagen stattfinden, bei dem Vermerk "Dringlicher Behandlungsbedarf" bereits innerhalb von 14 Tagen.

Zuzahlungen:

Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von den gesetzlich Krankenversicherten einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,- € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrages. Dieser Betrag ist spätestens beim 2. Behandlungstermin in der Praxis zu bezahlen. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden, sie ist in jedem Fall zu bezahlen.

Kurzfristige Terminabsagen:

Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, so dass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen. Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Gemäß der Regelung im §615 BGB müssen wir Ihnen daher einen Ausfalltermin in diesem Fall in Rechnung stellen. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen, dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet.

Behandlungsunterbrechung:

Zwischen zwei Behandlungsterminen eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.
Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der Therapeut wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können, kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden. Die Behandlungen müssen aber in jedem Fall innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (i.d.R. 3 Monate nach Rezeptdatum).

Wellness- und Privatbehandlungen:

Wir führen in unserer Praxis neben den Behandlungen, die vom Arzt verordnet werden müssen, auch sogenannte Wellnessbehandlungen durch. Dies sind Angebote unserer Praxis, die Sie ohne ärztliche Verordnung auf Privatzahlerbasis bei uns buchen können (wie z.B. Massagen, Wärmeanwendungen). 
Alle Behandlungen, die einer ärztlichen Verordnung bedürfen, können laut Gesetz nur bei Vorlage einer solchen Verordnung durchgeführt werden, dies gilt sowohl für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen als auch für Privatpatienten. Sollte es aufgrund der Vorgaben im Heilmittelkatalog oder anderer Umstände nicht möglich sein, dass ihr Arzt Ihnen ein Rezept über die gesetzliche Krankenkasse ausstellt, ist auch eine Behandlung über Privatrezept für gesetzlich Versicherte möglich. Die Kosten der Behandlung sind dann aber nicht über die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig und müssen vom Patienten komplett getragen werden.

Willst du den Körper heilen, musst du zuerst die Seele heilen.

Platon